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Geschichte und Entwicklung der Kleingartenvereine
Kleingartenanlagen gehören seit Jahrzehnten zum äußeren Erscheinungsbild der Städte , auch wenn sie – häufig an die Peripherie verdrängt – nicht unmittelbar das Gesicht einer Stadt prägen müssen. Die Kleingärtner als Bewirtschafter solcher Gartenanlagen sind in der Regel in entsprechenden Vereinen organisiert, denn erst über den Zusammenschluss in einer solchen Organisation ist es ihnen möglich, bestimmte Rechtspositionen nach außen hin wirksam zu vertreten. Das Kleingartenwesen scheint in seiner historischen Entwicklung stets ein Spiegel gesamtgesellschaftlicher Prozesse gewesen zu sein. Dies insofern, als es in Krisenzeiten bzw. Phasen wirtschaftlicher Not einen sprunghaften Anstieg erlebte, während in Zeiten wirtschaftlicher Stabilisierung oder sogar Aufschwungs die Zahl der Kleingärten merklich zurückging bzw. stagnierte. Das Kleingartenwesen blickt auf eine über 150jährige Tradition zurück. Vorläufer der heutigen Kleingärten waren die so genannten "Armengärten" des 19. Jahrhunderts. Das Prinzip dieser Armengärten, auch Armenäcker genannt, beruhte auf englischem Vorbild. Im Jahre 1819 hatte die englische Regierung ein Gesetzt erlassen, nach dem es bestimmten Behörden erlaubt war, zuvor in Pacht genommenes Land an Arme und Erwerbslose weiterzuverpachten. In Deutschland entstanden die ersten Armengärten in der Provinz Schleswig-Holstein. Der nach englischem Vorbild ursprüngliche Gedanke, durch jene Form des Sozialgartens den ärmsten Bevölkerungsmitgliedern Unterstützung zu leisten, indem man ihnen die Möglichkeit zur Entlastung des Haushaltsbudgets durch eigenen Nahrungsmittelanbau bot, mit dem Begleiteffekt, gleichzeitig auch die städtischen Armenkassen zu entlasten, wurde jedoch in Deutschland nicht konsequent aufgegriffen. Vielmehr ging man in den deutschen Städten in der Regel dazu über, die geschaffenen Gärten an Mitglieder niedriger Einkommensgruppen wie z. B. Handwerker oder Tagelöhner zu verpachten. Sie verfügten zumindest über ein geringes Einkommen und nahmen somit von vornherein nur gelegentlich finanzielle Hilfe aus öffentlicher Hand in Anspruch. Selten kamen tatsächlich Verarmte in den Vorzug eines Armengartens. Ferner geht die Kleingartenbewegung auf den Leipziger Arzt Dr. Schreber zurück. Dieser forderte die körperliche Ertüchtigung und die Heranführung der Kinder an die Natur. Später wurden aus gesundheitspolitischen Gründen die Arbeitergärten des Roten Kreuzes eingerichtet. Bekannt sind die Gründung der Berliner "Rotkreuzgärten", sowie die Gärten der Bahnlandwirtschaft, die „Eisenbahnergärten“. Angehörige der Arbeiterpartei konnten einen „Arbeitergarten“ pachten. Es gab auch „Mittelstandsgärten“ in denen sich Kleinunternehmer und Selbstständige organisierten. Die Reichsregierung verfügte am 01. Oktober 1919 die systematische Gründung von Kleingartenämtern, die sogar, so das damalige Kleingartengesetz, eine Funktion der unteren Verwaltungsbehörde erfüllten. Somit war die gesetzliche Lage der Kleingärten bestimmt. Auf dem 2. Reichskleingärtnertag, 1921 in Bremen, erfolgte der Zusammenschluss der überregionalen Verbände Deutschlands zum „Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten,1933, wurde die Kleingärtnerbewegung ihrer Selbstbestimmung enthoben, jüdische und marxistische Kräfte aus den Vorständen entfernt und der Reichsverband nach dem „Führerprinzip“ umorganisiert. Die zahlreichen, von den Laubenkolonisten selbst organisierten Kleingärtnervereine, schlossen sich 1901 zur „Vereinigung sämtlicher Pflanzenvereine Berlins und Umgebung“ zusammen. Sie wurden später in „Bund der Laubenkolonisten Berlins und Umgebung“ umbenannt. Die Laubenpiper siedeln an. Die Entwicklung der Kleingärten spiegelt die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland wieder. Je schlechter die politische und wirtschaftliche Lage war, je mehr griff die Bevölkerung auf den Anbau von Obst und Gemüse in den Kleingärten zurück. In Berlin wurden die ersten Gärten „Laubenkolonien“ und ihre Besitzer „Laubenpiper“ genannt. Das Prinzip des Armengartens löste sich schließlich gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus unterschiedlichen Beweggründen auf. Zum einen zeigte sich, dass auf Dauer gesehen die Unterstützung der ärmeren Bevölkerungsschichten aus öffentlichen Mitteln gegenüber der Gartenlandbereitstellung für die Städte kostengünstiger war. Zum anderen äußerte sich bereits wenige Jahre nach Entstehen der Gärten ein Interesse an derartigem Gartenland auch in bürgerlichen Kreisen. Fortan entwickelte sich diese Form des Gartenwesens zu einem indirekten Rechnungsposten der städtischen Kassen, indem sich die Vergabe der Gärten schon bald nach dem Prinzip des Meistbietenden richtete und die ärmeren Bevölkerungskreise im allgemeinen nicht mehr an der Pacht solcher Gärten partizipieren konnten. Während des 1. Weltkrieges und der anschließenden Weltwirtschaftskrise erlangten Kleingärten vor allem für die Ernährung der städtischen Bevölkerung Bedeutung - die existenzsichernde Bedeutung des Kleingartens trat in den Vordergrund. Auf dem Höhepunkt dieser Krise im Jahre 1931 wurde die Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose durch Verordnung des Reichspräsidenten angeordnet. Gleichzeitig erhielten die Gemeinden zusätzliche Mittel für die Beschaffung von Kleingartenanlagen. Angesichts er allgemein angespannten ernährungspolitischen Lage sahen sich immer breitere städtische Bevölkerungskreise genötigt, ein kleines Stück Land – zumeist an der Peripherie der Städte gelegen – zur Sicherung der eigenen Existenz zu pachten und zu bewirtschaften. So entwickelten sich in großer Zahl Kleingärten, meist eher unstrukturiert und außerhalb regelrechter Gartenanlagen in Form sogenannter Grabelandparzellen. Diese aus der Not entstandenen Gärten – unter der Bezeichnung Kriegs- bzw. Nachkriegsgärten geläufig – bildeten sich bereits im 1. Weltkrieg in so massivem Umfang, dass sie hinsichtlich ihrer quantitativen wie qualitativen Bedeutung neben den Arbeitergärten des Roten Kreuzes, den Schrebergärten und den Berliner Laubenkolonien das Fundament des Kleingartenwesens bildeten, welches sich organisatorisch im Reichsverband der Kleingärtner (1921) manifestierte. Als im 18./19. Jahrhundert die Bevölkerungsrate Deutschlands sprunghaft anstieg, war die Wohnungsnot groß, die Löhne gering. Es drohten Hunger und Armut. Viele Menschen in Berlin wohnten in Mietkasernen, wo nur der Aufenthalt im Hinterhof etwas Licht, Luft und Sonne bot. Zu wenig um wirklich gesund zu bleiben. Vielen Bergleuten im Ruhrgebiet und den Hafenarbeitern in Hamburg ging es auch nicht besser. Sie züchteten, um etwas Fleisch auf den Tisch zu bekommen, in ihren Kleingärten Tauben, Hühner, Hasen und Kaninchen. Erst mit dem Aufkommen der für die Stadt Berlin so typischen wilden Kolonien entstand eine Gartenbewegung, deren Antrieb aus den Reihen der unteren Sozialschichten selbst hervorging. Auslöser der wilden Bautätigkeit, die nicht von außen gesteuert war und ohne interne Absprache der Siedler erfolgte, war einmal mehr die bereits wiederholt thematisierte allgemeine Wohnungsnot. In Obdachlosigkeit geratene Menschen, die jene durch das freie Kräftespiel von Angebot und Nachfrage ständig steigenden Mietpreise nicht mehr aufzubringen vermochten, suchten nun städtische Freiräume für sich auszunutzen, um dort Wohnlauben zu errichten. Das Interesse der wilden Kolonisten, die sich bevorzugt auf Brachlandflächen, Bauerwartungsland oder großstädtischen Randgebieten ansiedelten, lag demnach vorrangig im Bewohnen der selbsterrichteten Lauben. Der Ertrag von Gartenerzeugnissen sowie der Aufenthalt in freier Natur waren, wenn auch keinesfalls unwichtig, so doch von sekundärer Bedeutung für die Siedler. Durch ihre Arbeit im Garten lernten sich die Gärtner besser kennen, tauschten Erfahrungen im Gartenbau aus und schlossen sich, 1814 in Kappeln, zum ersten Kleingartenverein zusammen. Einige Jahre später, 1826, wurde die gute Idee in weiteren 20 Städten verwirklicht. Unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg wurden Kleingärten nicht nur zur Deckung des Nahrungsbedarfs, sondern auch zum Dauerwohnen genutzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden aus Wohnungsnot Lauben, die in manchen Fällen so groß wie kleine Häuser waren, in den Berliner Kleingartenanlagen bewohnbar gemacht. Diese „Schwarzbauten“ wurden von der Stadtverwaltung nicht nur geduldet, sondern den Bewohnern ein lebenslanges Wohnrecht zugestanden. Die deutsche Kleingartenbewegung kündigte sich folglich bereits in der Form des Armengartens an, war jedoch letztlich eine Erscheinung, die sich in unmittelbarem Zusammenspiel mit dem Industrialisierungsprozeß seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entfaltete. Die sogenannten Schrebervereine, die im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als generelles Synonym für Kleingärtnervereine verwendet werden, gehen zurück auf die Person des Leipziger Arztes Daniel Gottlob Moritz Schreber (1808 – 1861). Dessen vorderstes soziales Anliegen zielte auf eine „Verbesserung der Volksgesundheit“ durch Entgegenwirken körperlicher Zivilisationsschäden. Seine Kritik setzte dabei vor allem bei den Lebensbedingungen der städtischen Unterschichtsjugend an, deren Alltag neben bedrückenden häuslichen Lebensbedingungen vor allem durch eine extreme Einbindung in den allgemeinen Arbeitsprozeß bestimmt war. Ein Kleingarten, unabhängig unter welcher Funktion betrachtet, wird in der Regel nicht allein vom Gartenpächter, sondern auch von seinen Angehörigen genutzt. Diese Partizipation am Garten kann sich dabei sowohl auf den freizeitlichen als auch den wirtschaftlichen Nutzungsaspekt erstrecken. Gerade in Zeiten ökonomischer Not war der Garten, wie bereits erwähnt, ein begehrtes Objekt, da er die Ernährungsgrundlage ganzer Familien bilden konnte. Im Laufe der Zeit hat sich die Funktion der Kleingärten gewandelt. Der wirtschaftliche Nutzen wurde durch die Freizeit- und Erholungsnutzung sowie die städtebauliche Funktion im Rahmen der Grün- und Freiflächenplanung ergänzt. Heute haben die Kleingärten in ihren Ursprungsorten einen größeren Zulauf als im übrigen Deutschland. Nach der Studie „Städtebauliche, soziale und ökologische Bedeutung des Kleingartenwesens“, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, ist der Landesverband Sachsen, mit einer gesamten Kleingartenfläche von 9 000 Hektar, mit fast 4 000 Vereinen und gleich vielen Anlagen (Mitgliederzahl rund gerechnet 220 000) der stärkste Kleingärtnerverband. Die Deutsche Presseagentur stellte anhand einer Umfrage im März 2009 fest, dass immer mehr junge Leute und Familien mit Kindern in Brandenburg Kleingärten pachten. Anders als Reisen für die Familie sei ein Kleingarten vergleichsweise preiswert, sagte der Geschäftsführer des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde, Bernd Engelhardt. In den Städten und im „Speckgürtel“ um Berlin sei die Nachfrage nach Gärten groß. In Randlagen dagegen gebe es zum Teil erheblichen Leerstand. Die Folge sei der Abriss von Lauben. Zentral für die Organisation des täglichen Miteinanders der Kleingärtner ist letztlich in erster Linie die Gartenordnung eines Vereins. In ihr sind Regeln zu unterschiedlichen Bereichen des Kleingartenalltags formuliert, die vorrangig Aspekte der Garten- und Laubengestaltung, der pflegenden Betreuung der Gesamtanlage, der Energie- und Wasserversorgung, der Kleintierhaltung, aber auch des Gemeinschaftslebens berühren. Der Kleingartenverein entspricht in hohem Maße dem Bedürfnis vieler Menschen nach Gemeinschaft, Geborgenheit und Kommunikation. In allen Zeiten drängte es die Menschen in die Geborgenheit von sozialen Gruppen und Vereinen, um dem Alleinsein und Isolation zu entgehen. Mietglied eines Vereins zu sein bedeutet in einem Ausmaße seinen Interessen und Neigungen nachgehen zu können, wie es sonst wohl kaum möglich ist. Die Mitglieder eines Kleingartenvereins sind keine homogene Gruppe, nur weil ihnen die Gartenarbeit liegt. Vielmehr geht es hier wie anderswo auch um Sympathie und Antipathie. Viel zu wenig sind die den Kleingartenverein tragenden Inhalte und kulturellen Werte bekannt, die dem Verein sein besonderes Gepräge geben. Erst in der Auseinandersetzung mit den Zielen, Inhalten und Methoden kommt es zu einem intensiven Verhältnis und nicht durch die Aushändigung des Mitgliedbuchs mit der Satzung und Gartenordnung. Bei Interesse an der Pacht eines Kleingartens, ergeben sich zwei Möglichkeiten einer Bewerbung. In jenen Fällen, in denen die Gartenpacht in einer konkreten Anlage avisiert wird, wendet sich der Interessent an den Vorstand des entsprechenden Vereins. Hier wird er neben möglichen anderen Bewerbern auf eine Bewerberliste gesetzt und bei der Vergabe freiwerdender Gärten berücksichtigt. Nicht selten haben Interessenten durch wiederholte Besuche in der entsprechenden Anlage und dem Wege der Mund-zu-Mund-Propaganda bzw. gegebenenfalls aufgrund der Bekanntschaft zu eingesessenen Vereinsmitgliedern konkreten Hinweis auf freiwerdende Gärten, so dass eine zielgerichtete Anfrage an den Vereinsvorstand ergeht. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine Bewerbung an den Stadt- und Bezirksverband zu richten, der die Funktion des Zwischenpächters zwischen der Stadt, Kirche oder privatem Grundbesitzer als Verpächter und dem Kleingärtner innehat. Dieser Weg wird insbesondere im Falle neu einzurichtender Kleingartenanlagen beschritten, das heißt n Fällen, in denen der Bau einer Anlage abgeschlossen ist, eine entsprechende Information an die Bürger weitergeleitet wurde, sich jedoch noch kein Verein rekrutiert hat. Dieser wird sich erst in der Folge aus der Zahl der angenommenen Bewerber im Rahmen einer Gründungsversammlung konstituieren. Bei Eingang eines Pachtverhältnisses hat er Kleingärtner zunächst eine Ablösesumme für den zukünftigen Kleingarten zu entrichten. Dies gilt für Gärten, die von einem vorherigen Besitzer übernommen werden ebenso wie für fremderrichtete Gartenhäuser, die in einer Neuanlage bezogen werden. Die Ablösesumme setzt sich dabei aus den Posten Aufwuchs und Gartenlaube zusammen. Hingegen schließt sie einen Beitrag für den Grund und Boden aus, da dieser nicht käuflich erworben sondern lediglich in Pacht genommen werden kann. Das oft zitierte und auch zu registrierende Gemeinschaftsgefühl, der Gemeinsinn und die gegenseitige Verpflichtung zeichnen in hohem Maße den Kleingartenverein aus. Hier wie in anderen Vereinen gibt es eine Sozialstruktur mit unterschiedlicher Ausprägung. Der Kleingärtnerverein befriedigt die menschlichen Bedürfnisse nach Gemeinschaftserleben und bewirkt ein hohes Solidarverhalten. Gerade weil unsere Zeit vom individuellen Leistungsstreben gekennzeichnet ist, wird die Solidarität im Kleingartenverein um so positiver empfunden. Auch in vielen Situationen des täglichen Lebens wird der Nachbarschaftsgeist deutlich, und zwar wenn es darum geht mit Hand anzulegen, um Gartenfreunden in schwierigen Situationen zu helfen. Üblich sind der Erfahrungsaustausch, die Fachsimpelei im Garten, der gelegentliche Besuch beim Gartennachbarn und die Präsentation des eigenen Gartens. Diese Faktoren vermitteln ein Gefühlserleben, wie es in unserer technisierten und automatisierten Leistungsgesellschaft nicht mehr als selbstverständlich anzusehen ist.
19.04.2010, 08:21 von kleingadmin |
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